Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
A & A Bau GmbH
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der A & A Bau GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren gewerblichen Auftraggebern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Diese AGB werden Bestandteil des Vertrages, sofern im Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Werkvertrag auf sie hingewiesen wird und dem Auftraggeber die Möglichkeit zur Kenntnisnahme gegeben wurde.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote der A & A Bau GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
3. Leistungsumfang
3.1 Maßgeblich sind ausschließlich Angebot, Leistungsverzeichnis, Nachträge und schriftliche Vereinbarungen.
3.2 Änderungen oder zusätzliche Leistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert vergütet.
3.3 Geringfügige technisch notwendige Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
3.4 Leistungen nach Einheitspreisen werden nach den tatsächlich ausgeführten Mengen abgerechnet. Maßgeblich ist das gemeinsame Aufmaß. Nimmt der Auftraggeber einen angekündigten Aufmaßtermin nicht wahr, kann das Aufmaß durch den Auftragnehmer dokumentiert und der Abrechnung zugrunde gelegt werden.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt insbesondere sicher:
- freien Zugang zur Baustelle,
- rechtzeitige Baufreiheit,
- Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser, sofern nichts anderes vereinbart wurde,
- erforderliche Genehmigungen,
- Schutz bereits vorhandener Bauteile.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
5. Ausführungsfristen
5.1 Termine gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
5.2 Fristen verlängern sich angemessen bei:
- höherer Gewalt,
- außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen,
- Materialengpässen,
- Lieferverzögerungen,
- Streiks,
- behördlichen Maßnahmen,
- fehlenden Vorleistungen anderer Gewerke,
- Anordnungen des Auftraggebers.
5.3 Entstehen durch fehlende Baufreiheit, nicht rechtzeitig erbrachte Vorleistungen, Anordnungen des Auftraggebers oder sonstige von ihm zu vertretende Umstände zusätzliche Aufwendungen, sind diese gesondert zu vergüten.
6. Vergütung
6.1 Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
6.2 Zusatzleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand oder nach vereinbarten Einheitspreisen berechnet.
6.3 Abschlagszahlungen können entsprechend dem Baufortschritt verlangt werden.
6.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt:
- Arbeiten einzustellen,
- weitere Leistungen von Vorauszahlungen abhängig zu machen,
- Ersatz des Verzugsschadens zu verlangen.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der A & A Bau GmbH.
9. Abnahme
9.1 Nach Fertigstellung ist die Leistung unverzüglich abzunehmen.
9.2 Über die Abnahme kann ein Protokoll erstellt werden.
9.3 Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, wenn sie vom Auftraggeber in Gebrauch genommen wird oder eine förmliche Abnahme trotz Aufforderung ohne berechtigten Grund unterbleibt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
9.4 Der Auftragnehmer kann nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme bleiben unberührt.
10. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Soweit im jeweiligen Vertrag ausdrücklich vereinbart und dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt, gilt ergänzend die VOB/B in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei:
- Vorsatz,
- grober Fahrlässigkeit,
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, soweit gesetzlich zulässig.
12. Höhere Gewalt
Kann die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse nicht oder nur verzögert erbracht werden, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Es gilt die Datenschutzerklärung der A & A Bau GmbH.
14. Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand Düsseldorf.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.